Hier gibt's alle Infos zu Urabstimmung Semesterticket Deutschlandticket

Statement von AStA und StuPa

Wer an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg studiert bekommt in den meisten Fällen automatisch ein Semesterticket. Dieses wird über den Semesterbeitrag finanziert und kostet auf den Monat gerechnet ca. 34€. Das Ticket gilt NRW-weit im gesamten Nahverkehr. Die Grundlage für diesen günstigen Preis ist das Solidarmodell, alle knapp 750000 Studierenden in NRW nehmen das Ticket ab und daher gibt es eine Art Mengenrabatt. Seit der Einführung des Deutschlandtickets im Mai wünschen sich die Studierendenausschüsse eine Anpassung des Semestertickets. Jedoch gibt es bisher nur die Möglichkeit das Semesterticket per Upgrade auf das Deutschlandticket aufzustocken. Defacto bedeutet das aber auch, das Studierende die Bundesweit fahren wollen genau so viel bezahlen, wie alle anderen Nutzer. Es gibt zur Zeit keine Ermäßigungen für Studierende und das sehen wir kritisch. Gleichzeitig sorgen wir uns auch um die rechtliche Sicherheit. Schon in der Vergangenheit gab es öfter klagen an Asten gegen das Semesterticket, dabei geht es immer wieder darum, das Studierende das Ticket nehmen müssen, aber dieses nicht nutzen. Bisher wurde das Solidarmodell durch die Gerichte immer bestätigt, da es einen erheblichen Preisvorteil gab. Durch das Deutschlandticket könnten die Gerichte diesmal anders entscheiden, da der Preisunterschied zwischen dem normalen ticket und dem Semesterticket geringer ausfällt als bisher. Hier fürchten wir als AStA das dies finanzielle Auswirkungen haben könnte, die uns ruinieren. Daher haben wir zur rechtlichen Absicherung im StuPa eine Urabstimmung angestrebt. Das StuPa hat die Situation geprüft und sich für eine Urabstimmung am 13. Und 14. November ausgesprochen.

Slides der Infoveranstaltungen

Was passiert, wenn die Studierendenschaft sich für die Beibehaltung des Semestertickets entscheidet?

Wenn sich die Studierendenschaft dazu entscheidet das Semesterticket zu behalten, würden die Verträge zu Semesterticket weiterhin laufen. Alle Studierenden würden weiterhin ein Ticket beziehen und dieses auch bezahlen*.

*Ausnahmen: siehe Häufige Fragen

Die Studierenden würden damit auch unabhängig von der Entwicklung des Deutschlandtickets in 2024 weiterhin mobil bleiben und die Vorteile im VRS-Gebiet würden erhalten bleiben. Es wäre auf monatsbasis weiterhin, für die jeweilige Preisdifferenz, ein Upgrade zum Deutschlandticket,  möglich; Ohne Abonnement und ohne Schufa-Abfrage.

Dieses Angebot bleibt auch unabhängig von dem Ausgang der Urabstimmung bestehen.

Die Urabstimmung ist bindend sobald mindestens 20% der Stimmen aller Studierenden auf eine Option entfällt. Sollte dies nicht erreicht werden, liegt die Entscheidung im Ermessen der Studierendenschaft, vertreten durch StuPa und AStA. Diese werden das Ergebnis der Urabstimmung in jedem Fall bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen. Die Frage der Urabstimmung ist mit Absicht so formuliert, dass AStA und StuPa bei maßgeblichen Änderungen in der Gestaltung des Semestertickets zu Gunsten der Studierenden in der Lage sind dies umzusetzen, auch unabhängig von dem Ergebnis der Urabstimmung.

Ja! Für die Differenz zum Preis des Deutschlandtickets können Studierende auf monatsbasis ein Upgrade erwerben.

Der Kauf ist im Online-Shop der Deutschen Bahn möglich, in dem auch das normale Semesterticket bezogen wird. Oder du klickst einfach hier.

Was passiert, wenn die Studierendenschaft sich gegen die Beibehaltung des Semestertickets entscheidet?

Würde sich die Studierendenschaft dazu entscheiden das Semesterticket in seiner jetzigen Form nicht zu beizubehalten, gäbe es mehrere Optionen.
Bei kompletter Kündigung würde der Teil zum Sommersemester 2024 aus der Beitragsordnung entfernt.

Alle Studierenden müssten dann den betroffenen Teil des Mobilitätsbeitrags nicht mehr zahlen, hätten dann aber ab dem 01. März 2024 auch durch ihren Beitrag keinen Anspruch mehr auf die Nutzung des ÖPNV.
Es würde auch nicht möglich sein ein Semesterticket individuell zu beziehen.

Somit müssten alle Studierenden für sich selbst Mobilitätsmöglichkeiten suchen. Für die Meisten dürfte in dem Fall ein Deutschlandticket Sinn ergeben.

Dieses Angebot bleibt auch unabhängig von dem Ausgang der Urabstimmung bestehen.

Die Urabstimmung ist bindend sobald mindestens 20% der Stimmen aller Studierenden auf eine Option entfällt. Sollte dies nicht erreicht werden, liegt die Entscheidung im Ermessen der Studierendenschaft, vertreten durch StuPa und AStA. Diese werden das Ergebnis der Urabstimmung in jedem Fall bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen. Die Frage der Urabstimmung ist mit Absicht so formuliert, dass AStA und StuPa bei maßgeblichen Änderungen in der Gestaltung des Semestertickets zu Gunsten der Studierenden in der Lage sind dies umzusetzen, auch unabhängig von dem Ergebnis der Urabstimmung.

Sollte sich die Studierendenschaft für die Kündigung des Semestertickets entscheiden würde der aktuell laufende Vertrag zum Sommersemester 2024 gekündigt. Ab dann wäre im Falle eines besseren Angebots ein Einstieg in einen neuen Vertrag immer semesterweise möglich. Da dies einen größeren verwalterischen Aufwand mit sich bringt müsste dieses Angebot allerdings einige Monate vor dem Start eines Semesters schon bestehen.

Nein! Falls sich gegen die Beibehaltung des Semestertickets in seiner jetzigen Form ausgesprochen wird und gleichzeitig entweder kein oder nur ein drastisch teureres Deutschlandticket angeboten wird, haben wir die Möglichkeit nur ein VRS-Ticket zu den aktuellen Konditionen zu beziehen.

Abstimmen

vor Ort

13. & 14. November - 08:00 -16:00 Uhr

Sankt Augustin

Vor der Mensa

Rheinbach

Eingang G-Gebäude

Hennef

10 O 16

Alle Studierenden können nur an dem Campus  abstimmen, an dem sich die Fachschaft, der der bzw. die  Studierende laut Mitgliederverzeichnis zugeordnet ist befindet.

Briefwahl

Briefwahlanträge waren bis zum 07.11., 23:59 Uhr Online einzureichen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum 14.11., 16:00 Uhr am Empfang oder im Postfach des StuPa eingegangen sein.

Die hier gezeigten Informationen basieren auf der Bekanntmachung der Urabstimmung der Studierendenschaft (DE .pdf | EN .pdf) und sind rechtlich nicht bindend.

Semesterticket vs. Deutschlandticket

Fragen zu...

Semesterticket

Vertragspartner für das Semesterticket sind auf der einen Seite die Studierendenschaft, vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss und auf der anderen Seite die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Rhein-Sieg.

Leider geht das nicht so einfach. Die Preise werden uns von VRS / Deutscher Bahn so angeboten. Die einzige Möglichkeit sich darauf auszuwirken liegt darin zu kündigen. Deswegen auch die Urabstimmung.

Das Semesterticket war eine hart erkämpfte Errungenschaft, die durch die Einführung des Deutschlandtickets gefährdet wurde. Um sie weiterhin anbieten zu können fordern die Studierendenschaften ein deutschlandweit gültiges Semesterticket für 129€ pro Semester. In Bayern und Niedersachsen werden schon günstigere Semestertickets angeboten. Für andere Statusgruppen wurden auch in NRW schon Möglichkeiten geschaffen. Es gibt zum Beispiel ein vergünstigtes Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler zum Preis von 29 €.
Das aktuelle NRW-Semesterticket für die Studierenden der H-BRS enthält kombiniert das VRS-Semesterticket und das SemesterTicket NRW. Damit kann man in ganz NRW rund um die Uhr alle Verbindungen des Öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Im VRS-Gebiet kann man zusätzlich Montags bis Freitags ab 19 Uhr, sowie am Wochenende und an Feiertagen ein Fahrrad und einen Mitfahrer, sowie bis zu 3 Kinder mitnehmen.

Die günstige Preisgestaltung des Semestertickets ist nur dadurch möglich, dass alle Studierenden ein Ticket beziehen. Bis zur Einführung des Deutschlandtickets gab es eine sehr deutliche Preisdifferenz zum nächstgünstigeren NRW-weiten Ticket*. Diese Differenz rechtfertigte, dass alle Studierenden den Beitrag zahlen müssen. Da das Deutschlandticket preislich jetzt sehr nah ist, stimmen wir nun unter den Studierenden ab, ob sich die Differenz noch lohnt.

*(SchönesJahrTicket NRW, 3.010 € pro Jahr).

Ein Antrag auf Befreiung kann gestellt werden, wenn
– Ein studienbezogenes Auslandssemester oder Praxissemester oder Praktikum außerhalb von NRW über mehr als 4 Wochen absolviert wird.
– Eine Schwerbehinderung vorliegt, die eine Benutzung von Bus und Bahn nicht möglich macht (Schwerbehindertenausweis mit Bezeichnung „RF“).
– Ein Bundesfreiwilligendienst verrichtet wird.

Zusätzlich hat die Studierendenschaft in sozialen Härtefällen, wenn es die Entrichtung des Semesterbeitrags gefährdet, die Möglichkeit den Mobilitätsbeitrag zu erstatten. Solltet ihr finanzielle Problem haben, den Beitrag zu entrichten, meldet euch beim AStA.

Das aktuelle NRW-Semesterticket für die Studierenden der H-BRS enthält kombiniert das SemesterTicket NRW und das VRS-Semesterticket. Damit kann man in ganz NRW alle Verbindungen des Öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Im VRS-Gebiet kann man zusätzlich Montags bis Freitags ab 19 Uhr, sowie am Wochenende und an Feiertagen ein Fahrrad und einen Mitfahrer, sowie bis zu 3 Kinder mitnehmen. Das Deutschlandticket erlaubt deutschlandweit die Nutzung von allen Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs. Eine Mitnahme von Fahrrädern oder Mitfahrern ist nicht inkludiert.

Ja! Für die Differenz zum Preis des Deutschlandtickets können Studierende auf monatsbasis ein Upgrade erwerben.

Der Kauf ist im Online-Shop der Deutschen Bahn möglich, in dem auch das normale Semesterticket bezogen wird. Oder du klickst einfach hier.

Ja! Da das Upgrade auf monatsbasis zu beziehen ist und nicht als Abonnement läuft, wird hierfür keine Schufa-Auskunft angefragt und alle Studierenden können es einfach erwerben.

Für 2024 bleibt der Preis im ersten Halbjahr bei 49€. Danach könnte eine Preiserhöhung anstehen. Die Vekehrsminister verhandeln bis zum 1. Mai über die weitere Zukunft.

Quelle

Einige Randgebiete von NRW sind im Semesterticket inklusive. Hierbei gelten sowohl die Bereiche des NRW-Tickets als auch die Bereiche des VRS-Tickets.

Urabstimmung

Eine Urabstimmung ist ein demokratischer Entscheidungsprozess, bei dem die Studierendenschaft einen Beschluss auf eine noch breitere demokratische Basis stellen will. Urabstimmungen finden statt wenn entweder

a) mind. 10% aller Studierenden  dies fordern
oder
b) das StuPa dies beschließt.

Im aktuellen Fall  hat das StuPa dies auf einer ordentlichen Sitzung beschlossen.

Alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der H-BRS können an der Urabstimmung teilnehmen. Dies beinhaltet auch Masteranden und Doktoranden.

Ja gibt es! Alle Studierende der H-BRS kriegen bei Nextbike jeweils die erste halbe Stunde pro Ausleihe kostenlos. Um dieses Angebot zu nutzen, muss man sich nur mit seiner Hochschul-Mail bei
Nextbike anmelden.

Dieses Angebot bleibt auch unabhängig von dem Ausgang der Urabstimmung bestehen.

Die Urabstimmung ist bindend sobald mindestens 20% der Stimmen aller Studierenden auf eine Option entfällt. Sollte dies nicht erreicht werden, liegt die Entscheidung im Ermessen der Studierendenschaft, vertreten durch StuPa und AStA. Diese werden das Ergebnis der Urabstimmung in jedem Fall bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen. Die Frage der Urabstimmung ist mit Absicht so formuliert, dass AStA und StuPa bei maßgeblichen Änderungen in der Gestaltung des Semestertickets zu Gunsten der Studierenden in der Lage sind dies umzusetzen, auch unabhängig von dem Ergebnis der Urabstimmung.

Sollte sich die Studierendenschaft für die Kündigung des Semestertickets entscheiden würde der aktuell laufende Vertrag gekündigt. Ab dann wäre im Falle eines besseren Angebots ein Einstieg in einen neuen Vertrag immer semesterweise möglich. Da dies einen größeren verwalterischen Aufwand mit sich bringt müsste dieses Angebot allerdings einige Monate vor dem Start eines Semesters schon bestehen.

Infoveranstaltungen

Sankt Augustin

02.11. - 16:30 Uhr

Audimax

07.11. - 14:00 Uhr

B118

Rheinbach

02.11. - 14:00 Uhr

HU01

07.11. - 16:30 Uhr

G018

hennef

09.11. - 15:30 Uhr

10 E 13

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